Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)  

1. GELTUNG DER AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die vertragliche Beziehung zwischen one-provide ag und deren Kunden. Der Kunde anerkennt die Massgeblichkeit der AGB mit jeder Aufgabe einer Bestellung oder jedem andern Vertragsabschluss mit der one-provide ag. Änderungen oder Ergänzungen der AGB sind nur gültig, wenn sie in durch Text nachweisbarer Form (schriftlich, per Fax, per E-Mail etc.; nachfolgend "schriftlich") vereinbart werden.

Die one-provide ag  behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für die Rechtsbeziehungen zwischen ihr und dem Kunden sind jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung bekanntgegebenen AGB massgebend.

2. BESTELLUNGEN

Der Vertrag zwischen one-provide-ag und dem Kunden kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von one-provide-ag zustande.

Abweichungen vom publizierten Angebot der one-provide ag  oder sonstige besondere Vereinbarungen haben allerdings nur Gültigkeit, soweit sie von der one-provide ag  entsprechend schriftlich bestätigt werden. Produkte ausserhalb des Lagersortiments, werden von der one-provide ag  zu den im Einzelfall schriftlich vereinbarten Preisen besorgt (nachfolgend "Besorgungsaufträge"). 

Für den elektronischen Geschäftsverkehr (e-shop) werden dem Kunden eine Identifikationsnummer sowie ein Passwort zugeteilt. Deren Zuteilung kann one-provide ag  ohne Angabe von Gründen verweigern. Der Kunde verpflichtet sich, das von der one-provide ag  zugeteilte Passwort unverzüglich zu ändern, geheim zu halten und dieses nur ausnahmsweise und nur Personen mitzuteilen, die zur Bestellung berechtigt sind. Er haftet für missbräuchliche Anwendung und anerkennt jede elektronische Bestellung, die unter seiner Identifikationsnummer und unter Verwendung seines Passworts erfolgt ist, als rechtsgültig und in seinem Namen erteilt.

Mit einem entsprechenden schriftlichen Begehren kann der Kunde jederzeit den elektronischen Geschäftsverkehr sperren lassen. Eine solche Sperrung hat er zu beantragen, sobald er den Verdacht hat, dass sein Zugang durch Unbefugte genutzt wird. 

one-provide ag  behält sich vor, ihr Produktesortiment jederzeit einseitig anzupassen, d. h. Produkte aus dem Sortiment herauszunehmen und/oder neue hinzuzufügen.

3. LIEFERFRIST

Alle in der Preisliste aufgeführten Artikel können üblicherweise ab Lager geliefert werden. Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht möglich sein (nachfolgend "Rückstand"), werden sie sofort nach ihrem Eingang bei der one-provide ag  ausgeliefert. Bei Bestellungen von Waren, die nicht an Lager gehalten werden, müssen die Lieferfristen der Herstellerfirma berücksichtigt werden. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Kunden nicht zu einem Rücktritt von der Bestellung. Jegliche Haftung für die Folgen verspäteter Lieferung wird von one-provide ag  ausgeschlossen.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die one-provide ag  behält sich Preisänderungen auf Artikeln in ihren Katalogen und Preislisten sowie auf Service- oder Dienstleistungen vor.

Sofern keine anderen Zahlungskonditionen auf der Rechnung vermerkt oder sonst wie schriftlich vereinbart wurden, sind die Rechnungsbeträge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne irgendwelchen Abzug (netto) zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen zu 5 % p.a. geschuldet. Zur teilweisen Deckung ihrer Mahn- und Inkassokosten stellt die one-provide ag  pro Mahnung CHF 10.- zuzüglich Versandkosten in Rechnung.

5. VERSAND, PORTO, RABATTE, VERPACKUNG

Die Art des Versandes erfolgt nach Wahl  der one-provide ag. Für Sendungen unter CHF 200.– Netto-Warenwert wird dem Kunden für Porto (DPD oder Post) und Verpackung eine Pauschale von CHF 15.50 in Rechnung gestellt. Lieferungen mit unseren internen Kurieren sind weiterhin kostenlos. Bei Ab-Werk-Lieferungen (z.B. Medizinalkühlschränke) werden unabhängig vom Auftragswert die vom Lieferanten in Rechnung gestellten Kosten weiterverrechnet. Sollte eine Bestellung aus technischen oder logistischen Gründen in mehrere Sendungen aufgeteilt werden (z.B. Rückstand), berechnet die one-provide ag  die Versandkosten nur einmal.

Warenwert pro Bestellung

Zusatzrabatte

CHF 201.- bis CHF 499.-

CHF 0.00

CHF 500.- bis CHF 999.-

- CHF 3.75

CHF 1‘000.- bis CHF 1'499.-

- CHF 9.40

CHF 1‘500.- bis CHF 1‘999.-

- CHF 17.50

> CHF 2‘000.-

- CHF 25.00

 

 

 

 

 

 

 

 

Die one-provide ag  behält sich das Recht vor, Ware per Nachnahme zu versenden.

 

6. REKLAMATIONEN 

Der Kunde ist verpflichtet, die  Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschaffenheit zu prüfen und allfällige Mängel und Unvollständigkeit innert 3 Tagen nach Empfang schriftlich bei one-provide ag  zu rügen. Mit unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt.

7. GARANTIE UND HAFTUNG

Für allfällige Mängel der gelieferten Produkte leistet die one-provide ag  Garantie während der von ihrem Lieferanten gewährten Garantiefrist, sofern die Mängel ihre Ursache nachweisbar in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Die Haftung der one-provide ag  beschränkt sich jedoch nach ihrer Wahl auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede weitergehende Haftung, namentlich für direkte oder indirekte Schäden (einschliesslich entgangene Gewinne und Ansprüche Dritter), die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mangel entsteht, wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Änderungen oder Reparaturarbeiten, welche nicht durch die one-provide ag  oder den Hersteller vorgenommen wurden, sowie die Nichteinhaltung der Betriebsbedingungen, heben die Gewährleistungspflicht auf.

8. RETOUREN

Wird Ware spezifisch für einen Kunden bestellt, verpflichtet sich der Kunde, die Ware anzunehmen ohne Rückgabemöglichkeit.  Im Übrigen können die Kunden nach besonderer Absprache gelieferte Praxis- und Laborbedarfsartikel innerhalb von 30 Tagen unter Angabe des Grundes an die one-provide ag  zurückgeben, sofern die Ware original verpackt, in einwandfreiem und wiederverkäuflichem Zustand ist. Die one-provide ag  entscheidet nach freiem Ermessen über die definitive Rücknahme. Bei positivem Entscheid wird dem Kunden für die zurückgesandte Ware eine Warengutschrift ausgestellt. Die Kosten für die Retournierung der Ware trägt der Kunde. Besorgungsaufträge sowie Geräte können nicht zurückgenommen werden. Eine Rücknahme von Kühlwaren und Sterilprodukten ist in der Regel aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen nicht möglich. Erhält die one-provide ag  vom Kunden eine schriftliche Erklärung darüber, dass die Kühlkette und/oder korrekte Lagerung eingehalten wurde, kann die one-provide ag  freibleibend ausnahmsweise auch in diesem Produktesegment Retouren akzeptieren.

9. ENTSORGUNG

Für die Entsorgung von Medizinprodukten kann die one-provide ag  die branchenüblichen Gebühren der anerkannten Entsorgungsfirmen in Rechnung stellen.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der one-provide ag . Sie behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

11. GEHEIMHALTUNGSPFLICHTEN

Die Parteien behandeln sämtliche Daten und Informationen der anderen Partei, soweit diese nicht allgemein bekannt und zugänglich sind, als vertraulich und halten diese geheim. Sie unterstellen ihre internen und externen Mitarbeiter, die Zugang zu solchen vertraulichen Daten oder Informationen haben, dieser Geheimhaltungspflichten. Im Übrigen werden geeignete Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz solcher Daten (einschliesslich Personendaten) und Informationen seitens des Kunden vorausgesetzt. 

One-provide ag  darf Personendaten auf andere Gesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe übertragen, wenn es der Vertragserfüllung dient.

12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Alle Rechtsbeziehungen zwischen der one-provide ag  und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frauenfeld TG. Für Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland gilt der Erfüllungsort auch als Betreibungsort. Die one-provide ag  behält sich das Recht vor, den Kunden auch beim Gericht seines Wohnsitzes bzw. Sitzes oder bei einem andern zuständigen Gericht zu belangen.

 

© one-provide ag, août 2017