Allgemeine Geschäftsbedingungen der one-provide ag  (AGB)

1. Geltung der AGB

1.1        Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen one-provide ag und ihren Kunden. Mit der unterzeichneten oder digitalen Übermittlung der Bestellung akzeptiert der Kunde unwiderruflich diese Geschäftsbedingungen von one-provide ag als integralen Vertragsbestandteil.
1.2        Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 
Bei Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, gehen die Abweichungen vor.
1.3        Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Anhang beigefügten AGB verbindlich - respektiv die AGB Versionen, welche auf der Webseite www.one-provide.ch ersichtlich sind und die Vereinbarungen, die mit dem Kunden schriftlich getroffen wurden.
1.4        Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, Vereinbarung ersetzen.
1.5        Siehe Kommentar zu 1.3.: AGB – Änderungen nur mit nachweislichem Einverständnis der anderen Partei.
 

2. Preise und Zahlungsbedingungen
 

2.1    Alle Preise verstehen sich netto in Schweizerfranken, ohne Abzüge und exkl. Mehrwertsteuer, sofern nichts anders schriftlich vereinbart ist. 
Ändert die one-provide ag Preisbestimmung nach Vertragsabschluss, z.B. infolge von Währungsschwankungen, veränderten Lieferantenpreise etc., ist die one-provide ag berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Der Kunde kann die neuen, schriftlich angekündigten Konditionen innert 30 Tagen nach Mitteilung zurückweisen und vom Vertrag zurücktreten.
2.3    Sofern keine anderen Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart wurden, sind die Rechnungsbeträge binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu überweisen.
2.4    Nach Ablauf der Zahlungsfrist können 5% Verzugszins erhoben werden.
2.5    Die one-provide ag kann pro Mahnung CHF 10.00 zuzüglich Versandkosten in Rechnung stellen.
2.6    Falls ein Kunde fällige Rechnungen zum Zeitpunkt einer neuen Bestellung respektiv eines neuen Vertrags noch nicht beglichen hat, kann die one-provide ag mit der Auftragsausführung so lange zuwarten, bis die fälligen Zahlungen geleistet sind oder, nach Setzung einer Nachfrist von 30 Tagen, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.
 

3. Lieferfrist

3.1    Die Lieferfristen sind in der Auftragsbestätigung bzw. in den Vertragsdokumenten aufgeführt.
3.2    Die one-provide ag trägt dafür Sorge, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten, diese können jedoch nicht garantiert werden. Lieferverspätungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz oder sonstigen Leistungen.
3.3    Die one-provide ag behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Kann die 
one-provide ag aufgrund von Ereignissen, die sie nicht zu vertreten hat, die Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig vornehmen, so ist sie berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 
3.4    Jegliche Haftung für die Folgen verspäteter und unmöglicher Lieferung und einem damit verbundenem Vertragsrücktritt ist von der one-provide ag ausgeschlossen.
 

4. Übergang Nutzen und Gefahr

4.1    Nutzen und Gefahr gehen mit Ankunft der Lieferung am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über.
4.2    Wird der Versand auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die one-provide ag nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr am ursprünglich vorgesehenen Liefertermin auf den Kunden über.

5. Versand und Transport

5.1    Für Lieferungen mit einem internen Kurier werden keine Versandkosten verrechnet.
5.2    Die one-provide ag ist berechtigt, Sublieferanten beizuziehen.
5.3    Sollte eine Bestellung aus technischen oder logistischen Gründen in mehrere Sendungen aufgeteilt werden, berechnet die one-provide ag die Versandkosten nur einmal.
5.4    Die one-provide ag behält sich das Recht vor, Ware kostenpflichtig per Nachnahme zu versenden.
5.5    Der Kunde hat die gelieferten Systeme innert drei Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und eventuelle Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich bekannt zu geben. Im Fall von Installationen beginnt die Prüfungsfrist zu dem Zeitpunkt, an dem die Funktionalität eines Systems vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als angenommen und genehmigt.
5.6    Beanstandungen von Produkten sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung unverzüglich zu melden.

6. Gewährleistung

6.1    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Eintreffen der Lieferung am vereinbarten Ort. Im Fall von Installationsleistungen beginnt die Gewährleistungsfrist zu dem Zeitpunkt, an dem die Funktionalität vorliegt, welches durch Unterzeichnen der «Bestätigung Auslieferung» bestätigt ist.
6.2    Für allfällige Mängel der gelieferten Systeme und Produkte gilt die Gewährleistungspflicht nach den Bedingungen des Herstellers. 
6.3    Der Kunde hat ausschliesslich Anspruch auf Reparatur oder Ersatz der fehlerhaften Systeme und Produkte, nach Wahl der one-provide ag. Wandlung und Minderung sowie sonstige Rechte oder Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.4    Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde die one-provide ag beim Auftreten von Mängeln nicht umgehend informiert.

7. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung

7.1    Die Haftung von one-provide ag für direkte oder indirekte Schäden gegenüber Dritten (einschliesslich entgangene Gewinne und Ansprüche Dritter), die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mangel entsteht, ist ausgeschlossen.
7.2    Die one-provide ag haftet nicht für Schäden an Dritten, die infolge natürlicher Abnützung, fehlendem und mangelhaften Unterhalt, unsachgemässer Verwendung und Betriebsbedingungen (beispielsweise Verwendung von nicht one-provide ag konformen oder empfohlenen Verbrauchs- oder Verschleissartikeln), übermässiger Beanspruchung oder anderer Gründe entstanden sind. Ebenso haftet die one-provide ag nicht für Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Erdbeben, Brand, Elementarschäden, Explosion, Wasserschäden, Epidemien, Pandemien, Krieg oder andere Gewalten oder bei Gesetzesänderungen, Lieferengpässen von Herstellern und Lieferanten, IT-Pannen und weitere unvorhersehbare Ereignisse sowie die von Drittpersonen verursachten Schäden.
7.3    Wird die one-provide ag von Dritten für einen Schaden aus einer Produktverwendung in Anspruch genommen, und ist die Schadenursache dem Kunden zuzuschreiben, hat der Kunde sämtliche der one-provide daraus erwachsenen Kosten zu ersetzen.
 

8. Rückgabebedingungen

8.1    Die one-provide ag entscheidet nach freiem Ermessen über die definitive Rücknahme der Systeme und Produkte und einer allfälligen Vergütung. Bei einem positiven Entscheid wird dem Kunden eine angemessene Gutschrift ausgestellt.
8.2    Bei Rückgabe eines Systems werden seitens one-provide ag keine Verbrauchsmaterialien, Qualitätskontrollen und Reagenzien zurückerstattet.
8.3    Der Kunde trägt die Kosten der Rückgabe – sofern diese nicht über einen internen Kurier abgewickelt werden kann.
8.4    Eine Rückgabe von Kühlwaren und sterilen Produkten ist aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen nicht möglich. Erhält die one-provide ag vom Kunden eine schriftliche Erklärung darüber, dass die Kühlkette und/oder korrekte Lagerung eingehalten wurde, kann die one-provide ag freibleibend ausnahmsweise auch Rückgaben akzeptieren.
8.5    Für die Entsorgung von Medizinprodukten kann die one-provide ag die branchenüblichen Gebühren der anerkannten Entsorgungsfirmen in Rechnung stellen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1    Die Ware bleibt bis zur Vertragserfüllung und Einhaltung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen Eigentum der one-provide ag.
9.2    One-provide ag ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen und der Kunde ist verpflichtet, bei den erforderlichen Schritten zur Eintragung mitzuwirken.
 

10. Dienstleistungen

10.1    Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Techniker der one-provide ag zum vereinbarten Zeitpunkt freien Zugang zum System haben. Wird durch vom Kunden zu vertretende Umstände ein erhöhter Dienstleistungsaufwand verursacht, ist die one-provide ag berechtigt, Zuschläge in Rechnung zu stellen.
10.2    Mit Ausnahme der durch die one-provide ag instruierten Unterhaltsarbeiten dürfen weder der Kunde noch Dritte ohne explizite Erlaubnis von der one-provide ag Eingriffe am System ausführen.
10.3    Die Abnahme aller Dienstleistungen der one-provide ag erfolgt mittels Unterschrift des Service-Rapportes durch den Kunden. Allfällige Mängel, welche zu diesem Zeitpunkt noch nicht erkennbar waren, müssen innerhalb 72 Stunden nach Abschluss des Einsatzes geltend gemacht werden, ansonsten gelten sämtliche Arbeiten als genehmigt.
10.4    Die Serviceverträge werden auf die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen und verlängern sich nach Ablauf dieser Vertragsdauer stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn diese nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden.

11. Geheimhaltungspflichten

11.1    Die Parteien behandeln sämtliche Daten und Informationen der anderen Partei, soweit diese nicht allgemein bekannt und zugänglich sind, als vertraulich und halten diese geheim. Sie unterstellen ihre internen und externen MitarbeiterInnen, die Zugang zu solchen vertraulichen Daten oder Informationen haben, dieser Geheimhaltungspflichten.
11.2    Im Übrigen werden geeignete Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz solcher Daten (einschliesslich Personendaten) und Informationen seitens des Kunden vorausgesetzt.
11.3    Beide Parteien verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.

12. Anwendbares Recht und Gerichtstand

12.1    Die vorliegenden AGB unterliegen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
12.2    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kriens, LU. Die one-provide ag behält sich das Recht vor, den Kunden auch beim Gericht seines Sitzes oder bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
 

 

© one-provide ag, janvier 2025